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VORBEHALTLOS DER VERGANGENHEIT STELLEN

Ein Interview mit Sr. Barbara Geißinger und Generalvikar Andreas Sturm aus der Speyrer Kirchenzeitung „der pilger“ (Ausgabe 12/21).

 

Niederbronner Schwestern und Bistum wollen Vorwürfe um Speyerer Heim gemeinsam aufarbeiten – Inzwischen vier Beschuldigungen gegen Prälat Motzenbäcker

Im Dezember hatte zahlreiche Medien über die Vorwürfe eines Mannes berichtet, der in den 60er- und 70er-Jahren im Kinderheim in der Speyerer Engelsgasse gelebt hat und der angibt, dass Heimkinder damals in „Sex-Partys“ systematisch und gegen Bezahlung von Geistlichen und Politikern missbraucht wurden. Zur Bekräftigung seiner Vorwürfe hatte er eine Kopie vorgelegt, die aus einem Kassenbuch des Kinderheims stammen soll und in dem mehrere Namen von Personen, darunter auch Prälat Rudolf Motzenbäcker, im Zusammenhang mit Geldzahlungen aufgeführt werden. Ein Schriftgutachten hat jetzt zu neuen Erkenntnissen geführt. „Der Pilger“ hat mit Schwester Barbara Geißinger, der Provinzoberin der Niederbronner Schwestern, und Generalvikar Andreas Sturm über die Vorwürfe und die Ergebnisse des Schriftgutachten gesprochen.

Schwester Barbara, der Orden hat ein Schriftgutachten zu der Kopie des angeblichen Kassenbuches in Auftrag gegeben. Zu welchem Ergebnis kommt dieses Gutachten?

Schwester Barbara: Das Gutachten lässt keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Kassenbuchauszug um eine Fälschung handelt. Das vermeintlich in altdeutscher Handschrift im Jahr 1965 geschriebene Dokument wurde mit einer Computerschrift erstellt, die es erst seit 2004 im Internet gibt.

Woher das Dokument stammt und wer es gefälscht hat, wissen wir nicht. Der Betroffene aus dem Speyerer Kinderheim hatte angegeben, dieses anonym mit zwei weiteren Schriftstücken in seinem Briefkasten gefunden zu haben. Am 2. März 2020 hatte er es persönlich im Verlauf eines Gesprächs mit Vertretern des Bistums vorgelegt.

Was bedeutet das Ergebnis des Schriftgutachtens für Ihre Bewertung der Vorwürfe? Halten Sie die Vorwürfe dadurch für widerlegt?

Schwester Barbara: Ich glaube, zunächst ist die wichtigste Erkenntnis für unsere gemeinsame Suche nach der Wahrheit, dass wir mit Vorsicht und sehr behutsam vorgehen müssen. Es macht mich besorgt, dass hier mindestens eine Fälschung in Umlauf ist, die als Grundlage für massive Vorwürfe dienen sollte.  Durch das Gutachten steht fest, dass dieses Dokument die behauptete Prostitution oder Zuhälterei von Heimkindern in den 60er Jahren in der Engelsgasse nicht belegen kann.

Ich möchte an dieser Stelle nicht falsch verstanden werden, ich stelle keineswegs in Frage, dass der Betroffene schweren Missbrauch erlitten hat. Bei einigen Details fehlt mir ein hinreichend klares Bild. Die Vorgänge über die wir hier sprechen, liegen weit über 50 Jahre zurück. Vielleicht gibt es nach so langer Zeit, insbesondere bei traumatischen Erlebnissen, in den Erinnerungen Überschneidungen von erlebten und nur als real empfundenen Wahrnehmungen. Wir sind zum Beispiel allen Behauptungen im Zusammenhang mit angeblicher Prostitution von Heimkindern mit Priestern, Honoratioren und Politikern intensiv nachgegangen. Über die Aussagen des Betroffenen und das gefälschte Dokument hinaus gibt es jedoch nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass so etwas wirklich stattgefunden hat. Auch bestätigen noch lebende Schwestern, die damals in unterschiedlichen Bereichen der Heimumgebung tätig waren, dass ihnen von den behaupteten Vorgängen nichts bekannt ist.

Das Beispiel des gefälschten Kassenbuchs hat allerdings auch deutlich gemacht, wie schnell manche Medien bereit sind, massive Anschuldigungen auf ein Fundament zu stützen, ohne dessen Tragfähigkeit kritisch genug hinterfragt zu haben.

Generalvikar Sturm, das Sozialgericht Darmstadt hat dem Betroffenen im vergangenen Jahr aufgrund eines Glaubwürdigkeitsgutachtens eine Opferrente zugesprochen. Mit dem Schriftgutachten liegt jetzt ein weiteres Gutachten auf dem Tisch. Was ändert sich dadurch? Ergibt sich daraus eine veränderte Bewertung des Missbrauchsskandals?

Andreas Sturm: Das Schriftgutachten zeigt, dass es für den Vorwurf der Kinderprostitution und der „Sexparties“ mit Priestern und Politikern derzeit keine schriftlichen Hinweise oder Belege gibt. Auch aus den Gesprächen mit anderen Betroffenen und Zeitzeugen sind uns keine Aussagen bekannt, die diesen Vorwurf bestätigen. Es ist für mich schwer vorstellbar, dass über all die Jahre dazu nichts bekannt geworden sein soll. Ich habe daher Zweifel, ob dieser Aspekt der Vorwürfe tatsächlich zutreffend ist.

Bischof Karl-Heinz Wiesemann hatte im Dezember des vergangenen Jahres erklärt, dass er den Aussagen von Betroffenen Glauben schenkt. Muss er in dem konkreten Fall diese Aussage jetzt zumindest einschränken?

Andreas Sturm: Für den Bischof und mich steht fest, dass die Kirche Menschen, die in ihrem Verantwortungsbereich sexuell missbraucht wurden, viel zu lange nicht geglaubt hat. Doch wir dürfen jetzt auch nicht den Fehler machen, unbesehen alles zu glauben. Aus der Psychologie ist bekannt, dass sich Erinnerungen im Lauf der Zeit ändern können. Wenn ich zu einem Betroffenen sage „Ich glaube Ihnen, was Sie mir berichten“, so heißt das für mich vor allem, dass ich die persönlichen Leiderfahrungen eines Menschen ernstnehme. Wie sein Erleben zu den nachprüfbaren Fakten und den Erinnerungen anderer in Beziehung steht, muss Gegenstand der Aufklärung und der Aufarbeitung sein. Ich bin überzeugt, dass der Betroffene in dem konkreten Fall tatsächlich sexuellen Missbrauch erlitten hat. Ob die näheren Umstände - Stichwort „Sexparties“ – aber tatsächlich so waren wie sie von ihm erinnert werden, daran habe ich Zweifel.

Im Dezember hatte das Bistum öffentlich gemacht, dass gegen den früheren Generalvikar und Offizial des Bistums, Prälat Motzenbäcker, von mehreren Seiten schwere Beschuldigungen auf sexuellen Missbrauch vorliegen. War das nicht etwas voreilig, wenn sich jetzt herausstellt, dass ein wichtiges Beweisdokument offenbar gefälscht war? Gibt es bereits kritische Stimmen hierzu?

Andreas Sturm: Es gibt manche, die sagen, das Bistum hätte den Verdacht gegen Prälat Motzenbäcker nicht öffentlich machen dürfen. Ich bin da anderer Meinung. Wir waren im Dezember in der Situation, dass mehrere Medien das Bistum nach Missbrauchsvorwürfen gegen hochrangige Geistliche gefragt hatten. Gegen Prälat Motzenbäcker liegen uns inzwischen Aussagen von vier Personen vor, die ihn unabhängig voneinander des sexuellen Missbrauchs bezichtigen. Hinzu kommt das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt, das auf einem psychologischen Glaubwürdigkeitsgutachten beruht. Es wäre in meinen Augen unehrlich gewesen und hätte uns in die Nähe zur Vertuschung geführt, wenn wir die Beschuldigungen nicht offengelegt hätten. Auch bin ich nach wie vor der Meinung, dass die Gläubigen im Bistum ein Recht darauf haben, von diesen gewichtigen Anschuldigungen zu erfahren. Der Bischof hatte in seinem Interview klar kommuniziert, dass damit keine Vorverurteilung verbunden ist, sondern die Untersuchung und Bewertung der Vorwürfe der unabhängigen Aufarbeitungskommission obliegt.

Wird sich auch die unabhängige Aufarbeitungskommission des Bistums nochmals mit den Beschuldigungen gegen Prälat Motzenbäcker und den Vorgängen um das Kinderheim in der Engelsgasse befassen?

Andreas Sturm: Ja natürlich. Genau darum geht es ja bei der unabhängigen Aufarbeitungskommission: Dass das ungeklärte Missbrauchsgeschehen aus dem Dunkel der Vergangenheit, soweit das heute noch möglich ist, ans Licht geholt wird, Fehlverhalten auf allen Ebenen klar beim Namen genannt wird und wir Konsequenzen für die Frage ziehen, wie wir Kinder und Jugendliche heute wirksam vor Missbrauch schützen können. Die Aufarbeitungskommission ist frei, wie sie die Untersuchung anlegen wird. Aber dass die Untersuchung der Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Kinderheim in der Engelsgasse und Prälat Motzenbäcker eine wichtige Rolle spielen werden, liegt für mich auf der Hand.

Die Bistümer haben im Jahr 2018 die sogenannte MHG-Studie zum Missbrauch in der Kirche vorgestellt. Die Ordensgemeinschaften werden gezielter in eine unabhängige Aufarbeitung gehen, dazu steht die Deutsche Ordensobernkonferenz im Kontakt mit dem unabhängigen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. Wird es bei der Aufarbeitung der Vorwürfe zum Kinderheim in der Speyerer Engelsgasse eine Zusammenarbeit zwischen Bistum und Orden geben? Wie könnte diese aussehen?

Schwester Barbara: Ganz sicher. Diese Zusammenarbeit ist Teil unserer gemeinsamen Verantwortung. Ich habe Bischof Wiesemann und Herrn Generalvikar Sturm mehrfach unsere Bereitschaft versichert, an den gemeinsamen Schnittstellen an einer unabhängigen Aufklärung mitzuarbeiten. Eine dieser Schnittstellen ist die damalige Trägerschaft des Kinderheims durch die Dompfarrkirchenstiftung. Gemeinsam werden wir auch zu prüfen haben, ob und inwieweit es Versäumnisse seit dem Bekanntwerden erster Vorwürfe im Jahr 2011 gegeben hat. Auch wir richten eine unabhängige Aufarbeitungskommission ein. Zur Unterstützung und Beratung stehen wir in Kontakt mit der DOK (Deutsche Ordensobernkonferenz).

Wir sind uns darin einig, dass wir uns vorbehaltslos dieser Vergangenheit stellen müssen.  Es gilt, das Geschehene zu erfassen und daraus die Lehren zu ziehen, um alles zu tun, solches Leid in der Zukunft weitest möglich zu verhindern.

Auch die Sensibilität für Strukturen, die Übergriffe begünstigen, zählt zu unseren Aufgaben, um aufmerksamer zu sehen und zu reagieren und keinesfalls zu schweigen. Die jetzige Erkenntnislage bestärkt uns darin, als Kongregation und Dienstgemeinschaften nicht aufzuhören, für einen wertschätzenden, sicheren und professionellen Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen sowie mit allen, die in der Vergangenheit körperlichen und seelischen Schmerz sowie Verwundungen – auch durch Niederbronner Schwestern – erfahren haben, einzustehen. Dazu dient auch unser Präventionskonzept.

Andreas Sturm: Ich habe das Bistum und den Orden beim Thema Aufarbeitung von Anfang zusammen gesehen. Wir haben mit dem Kinderheim in der Engelsgasse ein gemeinsames Erbe, das für die Gegenwart eine gemeinsame Verantwortung bedeutet. Wir wollen bei der Aufklärung und Aufarbeitung so eng wie möglich zusammenarbeiten. Wir werden der unabhängigen Aufarbeitungskommission alle Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner nennen und alle Dokumente auf den Tisch legen, die zur Erhellung der Geschehnisse etwas beitragen können. Ich möchte auch noch einmal alle, die entweder selbst Missbräuchliches erlebt haben oder die als Zeitzeugen zur Aufarbeitung beitragen können, bitten, sich mit den beiden unabhängigen Missbrauchsbeauftragten in Verbindung zu setzen.

Kontakte

Unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bistums Speyer

Ansgar Schreiner
Direktor des Amtsgerichts a.D.
Unabhängiger Missbrauchsbeauftragter
Handy-Nummer 0151/148 800 09
E-Mail: ansprechpartner@bistum-speyer.de

Dorothea Küppers-Lehmann
Diplom-Psychologin und Diplom-Pädagogin
Unabhängige Missbrauchsbeauftragte
Handy-Nummer 0151/148 800 14
E-Mail: ansprechpartnerin@bistum-speyer.de 

Ansprechpartner/in für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs durch Ordensangehörige oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schwestern vom Göttlichen Erlöser

Monika Endraß (München, Rechtsanwältin)
Email: kanzlei@endraß.de
Telefon: 089/717341

Heiko Bierhoff (Nürnberg, Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht)
Email: info@ra-mnb.de
Telefon: 0911/9457780

 

 

 

 

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